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  Die Meldestelle für Geldwäscherei kann künftig alle Personendaten an eine ausländische Meldestelle weitergeben. (Symbolbild)
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Donnerstag, 6. Juni 2013 / 12:36:37
Änderung des Geldwäschereigesetzes

Bern - Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) darf künftig Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben. Der Ständerat hat eine Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Die Änderungen des Geldwäschereigesetzes sind damit bereit für die Schlussabstimmungen.
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