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Die Renten für Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern werden vorläufig nicht gekürzt. (Symbolbild)
Dienstag, 12. März 2013 / 09:48:00 Kinderrenten werden nicht angetastet
Bern - Die Renten für Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern werden vorläufig nicht gekürzt. Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und hat die umstrittene Massnahme aus dem zweiten Teil der 6. IV-Revision ausgeklammert.
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