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Dass der EU-Gerichtshof die Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung von 2003 abgewiesen hat, überrascht das Bundesamt für Zivilluftfahrt nicht.
Donnerstag, 7. März 2013 / 12:51:00 Bazl ist vom EuGH-Fluglärm-Urteil nicht überrascht
Luxemburg/Zürich - Dass der EU-Gerichtshof (EuGH) die Beschwerde der Schweiz gegen die deutsche Verordnung von 2003 letztinstanzlich abgewiesen hat, überrascht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) nicht.
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