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  Der Kanton Genf wird nicht vom Bund entschädigt.
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Dienstag, 24. April 2012 / 10:01:00
Bund haftet nicht für Genfer Kantonalbank-Debakel

Bern/Genf - Die Eidgenossenschaft muss den Kanton Genf nicht für seine Auslagen von 2,5 Milliarden Franken entschädigen, die er zur Sanierung der Genfer Kantonalbank aufgewendet hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons abgewiesen. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
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