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Die Autolenkerin hatte eine Mutter mit ihrer Tochter angefahren.
Freitag, 23. Dezember 2011 / 14:48:00 Doch kein Freispruch für Autofahrerin
Lausanne - Das Zürcher Obergericht muss sich nochmals mit einer Autofahrerin befassen, die 2008 auf einem Fussgängerstreifen eine Mutter mit ihrer Tochter überfahren hat. Das Bundesgericht hat der Staatsanwaltschaft Recht gegeben und den Freispruch aufgehoben.
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