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Die Parteien begrüssen die Verlängerung der Verjährungsfrist.
Mittwoch, 30. November 2011 / 16:17:00 30-jährige Verjährung für Personenschäden umstritten
Bern - Bei Fällen wie den Asbest-Skandalen sollen die Opfer länger Zeit erhalten, um einen Schadenersatz zu verlangen. Die Verlängerung der Verjährung bei Personenschäden von 10 auf 30 Jahren kommt bei den Parteien gut an. Die Wirtschaft zeigt sich jedoch skeptisch.
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