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Die Möglichkeit zur verlängerten Kurzarbeit soll Unternehmen und Arbeitsnehmer schützen.
Mittwoch, 19. Oktober 2011 / 12:58:00 18 Monate Entschädigung für Kurzarbeit
Bern - Ab kommendem Jahr können Unternehmen während 18 Monaten Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die geänderte Verordnung gilt bis Ende 2013.
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