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Ständerat: Amtierende Bundesratsmitglieder sollen nicht strafrechtlich belangt werden können.
Dienstag, 31. Mai 2011 / 10:38:00 Bundesräte sollen weiterhin vor Strafverfolgung geschützt sein
Bern - Bundesratsmitglieder sollen bei Delikten ohne Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auch in Zukunft vor Strafverfolgung geschützt sein. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die geltende Regel beibehalten.
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