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Das Bundesgericht stuft die LSVA-Anhebung als rechtens ein.
Dienstag, 20. April 2010 / 12:12:07 Bundesgericht heisst LSVA-Anhebung gut
Bern - Das Bundesgericht stützt die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Es hiess eine Beschwerde der Eidg. Zollverwaltung gut. Damit hob es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2009 auf, das die Erhöhung als unkorrekt eingestuft hatte.
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