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Die fristlose Entlassung von Valora-Chef Reto Hartmann im Juni 2003 war rechtmässig.
Mittwoch, 25. November 2009 / 21:27:14 Klage des Ex-Valora-Chefs Hartmann abgewiesen
Bern - Die fristlose Entlassung von Valora-Chef Reto Hartmann im Juni 2003 war rechtmässig. Das hat ein Berner Einzelrichter entschieden. Er wies Hartmanns Klage auf zwei Millionen Franken Entschädigung ab.
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