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Unique muss voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen.
Freitag, 29. Mai 2009 / 13:58:58 Fluglärm: Mehr Menschen erhalten Entschädigung
Bern - Für eine Lärmentschädigung wegen den Ostanflügen auf den Flughafen Zürich müssen Hausbesitzer ihre Liegenschaft nicht schon vor 1961 erworben haben. Stichtag ist der 23. Mai 2000. Das Bundesverwaltungsgericht widerspricht der Schätzungskommission und weitet damit den Kreis der Berechtigten aus.
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Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem.
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