Mit den drei dargestellten Sanierungsbudgets zeigt der Verein HERRMANN
JETZT den Bedarf an Mitteln aus drei verschiedenen Perspektiven auf:
baupolizeiliche Auflagen
Die Baubewilligung für den definitiven Betrieb im HERRMANN ist an
baupolizeiliche Auflagen gebunden, die sich kostenintensiv auswirken. Das
absolute gesetzliche Minimum entspricht aber nicht dem, was die
Betriebsgruppen des Vereins HERRMANN JETZT aus betrieblicher Sicht als
absolut notwendiges Minimum erachten.
So ist z.B. eine Frischluftzufuhr nicht in den Auflagen enthalten. Aus der
Erfahrung während des Probebetriebs ist dies jedoch ein absolutes Muss.
Minimalausführung
Die Mininmalausführung entspricht dem, was baupolizeilich vorgeschrieben und
für einen betrieblich effizienten und für die Besucherinnen und Besucher
angenehmen Betrieb notwendig ist. Darin ist z.B. eine Frischluftzufuhr
eingeschlossen, die Bar wird mit einer Wasser- und Abwasserleitung
erschlossen, der WC-Trakt (mit zusätzlichem Pissoir) von den Betriebsräumen
getrennt.
Optimalausführung
Mit der Optimalausführung soll neben einem etwas erhöhten Ausbaustandard
der Betriebsinfrastruktur (z.B. fest installierte Entfeuchtungsgeräte, direkt an
Kanalisation angeschlossen, neue WC's, Frischluftaggregat mit Heizregister)
auch eine minimale Grundausstattung für Veranstaltungen installiert werden,
was die Budgets der einzelnen Veranstaltungen entlastet (Beleuchtung,
Beschallung, Bühnenelemente).
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